Mietrecht

 Mietrecht

Im Rahmen eines Mietverhältnisses kann es zu zahlreichen Interessenkonflikten und Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter kommen. Für Mieter und für Vermieter ist es daher wichtig, ihre Rechte und Pflichten im jeweiligen Mietverhältnis zu kennen.

Im Bereich des Mietrechts, insbesondere des Wohnraummietrechts, berate und vertrete ich Mieter und Vermieter. So kenne ich die jeweiligen Vorgehensweisen der anderen Seite und kann diese bei meiner Tätigkeit für Sie berücksichtigen. 

Meine Leistungen im Bereich des Mietrechts umfassen insbesondere folgende Bereiche:
  • Prüfung der Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln
  • Kündigung von Mietverträgen z. B. wegen Eigenbedarfs und die Abwehr von Kündigungen
  • Klagen auf Räumung und Verteidigung gegen eine Räumungsklage
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Mietvertrag /z. B. auf Mietzahlung, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche von Mietern und Vermietern)
  • Mietminderung bei Mängeln der Mietsache
  • Durchsetzung und Abwehr von Mieterhöhungen
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen und Klärung sonstiger Fragen im Zusammenhang mit der Umlage von Betriebskosten
  • Kaution
  • Selbstverständlich biete ich auch bei sämtlichen weiteren im Rahmen eines Mietverhältnisses relevanten Rechtsfragen meine Leistungen an. Zu den weiteren relevanten Bereichen gehören zum Beispiel Fragen im Zusammenhang mit dem zulässigen Mietgebrauch, der Untervermietung, Verpflichtungen im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen und ob eine wirksame Befristung des Mietverhältnisses vereinbart worden ist. 
Eine Erstberatung bei Fragen aus dem Bereich des Wohnraummietsrechts beträgt bei mir die Gebühr 30,00 Euro bis 50,00 Euro. Bei einer Beauftragung mit der außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung entfällt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Erstberatungsgebühr. Die weiteren Gebühren bestimmen sich dann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, so dass eine Gebührenvereinbarung mit darüber hinausgehenden Gebühren bei mir nicht erforderlich ist. Sofern Sie die Kosten nicht selber aufbringen können, kann für Sie bei dem Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bestehen. 

Gerne können Sie mich unverbindlich vorab kontaktieren, um  sich über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls zu klären, ob für Sie ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. 
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