Eine Anklage wird von der Staatsanwaltschaft erhoben, wenn sie aufgrund des Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung kommt, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Nach dem Eingang der Anklage bei Gericht findet zunächst das Zwischenverfahren statt. Der Beschuldigte erhält unter Fristsetzung die Möglichkeit, Beweisanträge zu stellen. Soweit vom Gericht dann die Anklage zugelassen wird, ist das Hauptverfahren eröffnet und es wird ein Termin für die Hauptverhandlung bestimmt.
Ein Anwalt für Strafrecht überprüft nach seiner Beauftragung, welche Einwände gegen den erhobenen Tatvorwurf vorgebracht werden können. Weiterhin berät er seinen Mandanten hinsichtlich der zu wählenden Verteidigungsstrategie. Auch wenn eine Verurteilung nicht abwendbar ist, kann über eine gute Verteidigungsstrategie häufig eine deutlich mildere Strafe erreicht werden.